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Es ist eine aktuelle Tupferprobe für alle Stuten erforderlich.
(Ausnahme: Stuten mit Fohlen bei Fuß)
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Stuten, die im Natursprung gedeckt werden, dürfen hinten nicht beschlagen
sein.
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Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Stute oder dem Fohlen.
Der Stutenbesitzer sichert zu, dass für die Stute eine Haftpflichtversicherung besteht.
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Die Hinzuziehung eines Tierarztes z.B. für Follikelkontrollen oder
Trächtigkeitsuntersuchungen, erfolgt nach Absprache. Ist der Stutenbesitzer nicht erreichbar, kann der Hengsthalter dringend erforderliche Behandlungen im eigenen Ermessen
veranlassen.
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Das Stationsgeld beträgt 7,00 € / Tag für Stuten ohne Fohlen bei Fuß, 8,50 € / Tag
für Stuten mit Fohlen bei Fuß. Das Stationsgeld ist bei Abholung der Stute fällig.
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Die angegebenen Decktaxen verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
7%. Versandkosten für die Zusendung von Samen trägt der Stutenbesitzer.
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Die Decktaxe wird nach der ersten Bedeckung der Stute bzw. nach dem ersten
Samenversand in Rechnung gestellt. Zum 1. Oktober wird die zweite Rate der Decktaxe fällig, sofern der Stutenbesitzer bis dann kein tierärztliches Attest über die Nichtträchtigkeit der
Stute vorgelegt hat.
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Sonderregelungen für Olivier K:
Die erste Rate der Decktaxe deckt die Zusendung von max. 4 Portionen Samen ab. Sofern weitere Portionen benötigt werden, fallen zusätzliche Kosten von
50€ je Portion an.